Ankündigung zum Erscheinen VP 121, Juli 2004
„Prüfgrundlage für Abluftsteuerungen in Zusammenhang mit der Aufstellung von raumluftabhängigen Gasfeuerstätten"
Die Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVO) (§ 4 Aufstellung von Feuerstätten) legt fest, dass bei gleichzeitigem Betrieb raumluftabhängiger Feuerstätten (z.B. Gastherme, Öl-, Holz- oder Kohleofen) und einem Abluftgerät (z.B. Dunstabzugshaube, Abluft-Wäschetrockner,...) sichergestellt werden muss, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann. Dies kann nach DVGW-Arbeitsblat G 670 realisiert werden, wenn beim Betrieb des Abluftgerätes eine ausreichende Menge Außenluft - z.B. durch ein offenes Fenster - nachströmen kann. Sowohl die Organe zur Kontrolle dieser Schutzfunktionen ( z.B. das Schornsteinfegerhandwerk) als auch die Hersteller entsprechender Schaltgeräte zur Sicherstellung dieses Sachverhaltes traten an den DVGW mit der Frage nach möglicher Bewertung und Zertifizierung solcher Steuereinrichtungen heran. Die Sicherheit beim Betrieb von Feuerstätten gemeinsam mit weiteren technischen Wohnungseinrichtungen sowie die geeignete Absicherung der geforderten Funktionen sin notwendige und legitime Belange, denen mit pragmatischen Ansätzen nachgekommen werden sollte.
Diese Prüfgrundlage legt nun die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen für die Steuerung von Entlüftungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Aufstellung von raumluftabhängigen Gasfeuerstätten fest und gibt damit die Grundlage zur Zertifizierung solcher Steuereinrichtungen.
EWP 9-04 VP 121
Das Abluftsteuergerät funktioniert nur mit aufgeschraubter Umstecksicherung (Schutzkappe), diese verhindert ein versehentliches Umstecken der Abluftanlage in eine andere Stromquelle. Ein Umstecken der Abluftanlage kann somit nicht ohne Zuhilfenahme von mechanischen Hilfsmitteln ausgeführt werden.
Die Mehrfachsensortechnik verhindert, dass bei geschlossenem Fenster das Einschalten der Abluftanlage möglich ist. Erst die Freigabe der diagonal angebrachten Magnetsensoren am Fenster gibt die Anlage bei geöffnetem Fenster frei. Die Abluftanlage schaltet nur dann ein, wenn auch die Mindestspaltöffnung erreicht ist. Ein gefährlicher Unterdruck im Raum wird somit verhindert, (siehe Berechnungstabelle in der Geräte Bedienungsanleitung für die Mindestspaltöffnung am Fenster).
Eine permanente Leitungsüberwachung verhindert den Betrieb der Abluftanlage bei fehlerhaft angeschlossenen oder beschädigter Leitungen. Tritt ein Leitungsschaden oder Kabelunterbrechung ein, meldet das Gerät eine Störung und schaltet die Abluftgerät ab. Nur wenn beide Sensoren ordnungsgemäß über die Leitungsverbindung mit dem Steuergerät verbunden sind, ist das Abluftsteuergerät funktionsbereit.
Liegt ein Fehler durch z. B. Kabelunterbrechung oder eine Unsymmetrie der Lastausgänge vor, schaltet das Gerät ab und meldet optisch und akustisch eine Störung. Mit Hilfe der LED Anzeigen kann der Fehler am Gerät zugeordnet werden. Des Weiteren ertönt ein akustischer Signalton. Auch ein Fehler bei einem nicht sichtbaren Gerät kann somit sofort wahrgenommen werden.
Das PROTECTOR Sicherheits-Abluftsteuergerät AS 4100 ist mit zwei getrennten, elektrisch und mechanisch arbeitenden Relais ausgestattet, eine Symmetrieüberwachung erkennt ein fehlerhaftes oder defektes Relais und meldet optisch und akustisch einen Fehler. Das Abluftgerät schaltet ab.
Die Montageanleitung ist (auch bildlich dargestellt) ein vorgegebener Bestandteil der festgelegten Anforderung des DVGW. Sie finden die Berechnungstabelle bei jeder PROTECTOR Sicherheits-Abluftsteuerung in der Bedienungsanleitung.
Die Installation der PROTECTOR Sicherheits-Abluftsteuerung AS 4100 sollte von einem Fachinstallateur ausgeführt werden. Die Anlage muss nach der Installation vom Schornsteinfegermeister auf Sicherheit und die fachgerechte Montage geprüft und freigegeben werden.
Empfehlenswert für den Schornsteinfegermeister ist, dass er seinen Kunden darauf hinweist, eine geprüfte und zugelassene Sicherheits- Abluftsteuerung zu installieren. Dies erkennt der Kunde beim Kaufeines Gerätes an den auf der Verpackung angebrachten Logos:
„DVGW Product" und Verbandszeichen des „Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks".
Erstellt am: 22-09-2004, Erstellt durch: H. Lehmann, TBReg.-Nr. 2.3.2.2, Geltungsbereich: T
DVGW CERT GmbH